Seit dem 1. Januar 2026 gilt der rechtliche Rahmen des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes. Der Bundestag hatte es am 5. Dezember 2025 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 19. Dezember zu. Wichtig für die Einordnung: Der Dienst bleibt freiwillig. Die allgemeine Wehrpflicht ist nicht zurück. Was neu ist, sind Wehrerfassung und Musterung.
Was sich für die Jahrgänge ab 2008 ändert
- Wehrerfassung: Rund um den 18. Geburtstag kommt Post mit einem Online-Fragebogen zu Motivation und Eignung. Für Männer ab Jahrgang 2008 ist die Beantwortung verpflichtend, für Frauen freiwillig.
- Musterung: Ab dem 1. Juli 2027 wird sie für Männer ab Jahrgang 2008 verpflichtend. Zunächst werden diejenigen untersucht, die im Fragebogen Bereitschaft signalisiert haben; danach weitet sich das aus, sobald die Kapazitäten stehen.
- Bedarfswehrpflicht: Sollte der geplante Personalaufwuchs ausbleiben, kann es dazu kommen – aber nur nach einem neuen Gesetzgebungsverfahren im Bundestag. Einen Automatismus gibt es nicht.
Für den Wehrdienst selbst sind mindestens sechs Monate vorgesehen, mit einer Vergütung ab rund 2.600 Euro brutto monatlich einschließlich Unterbringung; für Soldaten auf Zeit liegt der Einstieg etwas darüber. Bei einer Verpflichtung von mindestens einem Jahr ist ein Zuschuss zum Führerschein vorgesehen.
Der Weg zur Einstellung
1. Karriereberatung
Erste Station ist die Karriereberatung im Karrierecenter oder online. Hier geht es darum, welche Laufbahn und welche Verwendung zu Schulabschluss, Interessen und körperlichen Voraussetzungen passen. Dieses Gespräch ist unverbindlich und kostet nichts – nimm es ernst und geh mit Fragen hin, nicht nur mit Antworten.
2. Bewerbung
Die Bewerbung läuft über das Online-Portal der Bundeswehr. Grundvoraussetzungen sind in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit, das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung, ein Mindestalter von 17 Jahren – bei Minderjährigen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten – und ein je nach Laufbahn geforderter Schulabschluss.
3. Eignungsfeststellung
Das Assessment dauert je nach Laufbahn ein bis mehrere Tage und besteht typischerweise aus:
- einem computergestützten Test zu Wissen, Konzentration, Merkfähigkeit und logischem Denken
- einem Sporttest, in der Regel dem Basis-Fitness-Test mit Sprinttest, Klimmhang und 1.000-Meter-Lauf
- einer ärztlichen Untersuchung, aus der sich der Grad der Verwendungsfähigkeit ergibt
- einem Einzelgespräch oder, bei Offizierbewerbern, einem mehrtägigen Verfahren mit Gruppen- und Einzelaufgaben
4. Verpflichtung und Sicherheitsüberprüfung
Mit der Einstellungszusage folgen die Festsetzung der Dienstzeit und die einfache oder erweiterte Sicherheitsüberprüfung, je nach vorgesehener Verwendung. Diese kann Wochen dauern und gehört zum realistischen Zeitplan dazu.
Der Sporttest ist die häufigste Hürde und die einzige, an der du in sechs Wochen etwas ändern kannst. Klimmhang und 1.000 Meter lassen sich gezielt trainieren. Der Wissenstest belohnt Grundrechenarten unter Zeitdruck – nicht Auswendiglernen.
Die Entscheidung, die am meisten Geld bewegt: die Verpflichtungszeit
Beim Blick auf Sold und Standort geht regelmäßig unter, dass die Verpflichtungszeit weit über die Dienstjahre hinaus wirkt. Sie bestimmt:
- deinen Anspruch beim Berufsförderungsdienst – Förderungsdauer und finanzieller Höchstbetrag sind nach Verpflichtungszeit gestaffelt. Der Unterschied zwischen kurzer und langer Verpflichtung liegt im fünfstelligen Bereich (mehr dazu im BFD-Artikel)
- deine Übergangsgebührnisse nach dem Dienstzeitende
- deine Rentenlücke, denn als Soldat zahlst du nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Beim Ausscheiden wirst du zwar nachversichert, das Ergebnis liegt aber regelmäßig unter dem, was eine durchgehende Beschäftigung ergeben hätte
Fünf Dinge, die in den ersten Wochen erledigt sein sollten
- Diensthaftpflicht prüfen. Für Schäden an Bundeseigentum kannst du bei grober Fahrlässigkeit in Regress genommen werden. Nicht jede private Haftpflicht deckt das mit ab – der Einschluss von Dienstschlüsseln und dienstlich überlassenen Sachen gehört ausdrücklich in die Bedingungen.
- Vermögenswirksame Leistungen beantragen. 6,65 Euro im Monat vom Dienstherrn gibt es nur mit gestelltem Antrag und hinterlegtem Vertrag. Ohne beides verfallen sie (Details).
- Anwartschaft klären. Der Truppenarzt versorgt dich nur bis zum letzten Diensttag. Je jünger und gesünder du beim Abschluss bist, desto mehr ist sie wert (Details).
- Dienstunfähigkeit absichern. Eine gewöhnliche Berufsunfähigkeitsversicherung greift bei Dienstunfähigkeit oft nicht (Details).
- Erste Steuererklärung planen. Umzug zur Grundausbildung, Lehrgänge, Heimfahrten: Im Einstellungsjahr fallen die höchsten Werbungskosten der ganzen Laufbahn an – und im ersten Jahr ist das zu versteuernde Einkommen niedrig, was die Erstattung nicht erhöht, den Aufwand aber lohnend macht, sobald das erste volle Dienstjahr abgerechnet wird.
Lass dir Verpflichtungszeit, vorgesehene Verwendung und Standort schriftlich bestätigen und frage im Karrierecenter gezielt nach den daraus folgenden BFD-Ansprüchen. Das ist die einzige Zahl im Vertrag, die du später nicht mehr ändern kannst, ohne die Dienstzeit zu verlängern.
Stand Juli 2026. Der rechtliche Rahmen ist durch das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz seit dem 1. Januar 2026 in Bewegung; Details zur Umsetzung ändern sich laufend. Verbindliche Auskünfte geben ausschließlich die Karrierecenter der Bundeswehr.